
In manchen Einsatzsituationen scheint uns die Hilfe besonders notwendig, aber das Gesetz sieht eine Finanzierung nicht (mehr) vor:
Beispiel 1: In einer Familie, in der die letzten Wochen eine Fachkraft der Familienpflege im Einsatz war, ist die krebskranke Frau aus der Klinik nach Hause entlassen worden. Alle Therapiemöglichkeiten sind abgeschlossen. Da die Erkrankung schon lange andauert, sieht die Krankenkasse die Krebserkrankung als chronisch und nicht akut an. Deshalb erlischt die Leistungspflicht der Kasse. Die Station möchte der Familie aber gerade jetzt weiterhelfen.
Beispiel 2: Nach dem Tod der Mutter will ein Stationsgebiet eine Familie noch einige Tage betreuen – hierfür gibt es jedoch keinen Kostenträger.
Solche und ähnliche Einsätze finanzieren wir aus dem eigens dafür gegründeten Fonds.
Wie wird die Vergabe der Spenden für den Fonds geregelt? Bedingung für die Hilfe aus dem Fonds ist es, dass das Stationsgebiet ein Drittel der Kosten trägt. So wollen wir sicherstellen, dass möglichst viele Einsätze mitfinanziert werden können und wir damit mehr Familien helfen können. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Vorsitzende des Dorfhelferinnenwerkes nach Antrag der Station.
Spendenkonto des Dorfhelferinnenwerkes Sölden e.V. bei
Sparkasse Freiburg nördlicher Breisgau IBAN: DE85 6805 0101 0002 1025 42 BIC: FRSPDE66XXX
oder
Liga Bank eG Regensburg IBAN: DE56 7509 0300 0007 1006 80 BIC: GENODEF1M05 Stichwort: „Spende Sonderkonto Familien in Not“
Bis 300 € gilt Ihr Überweisungsbeleg als Spendenbescheinigung, darüber hinaus stellen wir Ihnen selbstverständlich eine Spendenbescheinigung aus.