Dorfhelferinnenwerk Sölden e.V.
WIE ERHALTEN SIE HILFE?

Bei stationärer Behandlung oder bei Schwangerschaft ist Haushaltshilfe eine gesetzliche Leistung nach § 38 SGB V oder § 199 RVO der Krankenkassen.
Bei ambulanter Behandlung ist Haushaltshilfe eine Leistung, die in den Satzungen der Krankenkassen geregelt ist.

  • Als erstes benötigen Sie von Ihrem Hausarzt oder dem behandelnden Klinikarzt eine Verordnung für eine Haushaltshilfe. Besprechen Sie mit ihm, in welchen Tätigkeiten im Haushalt und für wie viele Stunden am Tag Sie Hilfe brauchen - seine Angabe auf der Verordnung ist für die Entscheidung der Krankenkasse wichtig.
  • Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und stellen dort einen Antrag auf Haushaltshilfe. Ihre Krankenkasse wird Sie evtl.  fragen, ob nicht Ihr Mann Urlaub nehmen und Haushalt und Kinder versorgen kann. Manchmal ist das für alle Beteiligten eine gute Lösung. Sie sollten aber nicht zögern, nach einer Fachkraft zu fragen, wenn Ihr Mann keinen Urlaub bekommen kann.


  • Setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung und sobald Ihre Krankenkasse
    den Einsatz bewilligt hat – was in der Regel kurzfristig passiert – kann der
    Einsatz beginnen!



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