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In manchen Einsatzsituationen scheint uns die Hilfe besonders notwendig, aber das Gesetz sieht eine Finanzierung nicht (mehr) vor:
Wie wird die Vergabe der Spenden für den Fonds geregelt? Bedingung für die Hilfe aus dem Fonds ist es, dass die Dorfhelferinnenstation die Hälfte der Kosten trägt. So wollen wir sicherstellen, dass möglichst viele Einsätze mitfinanziert werden können und wir damit mehr Familien helfen können. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Vorsitzende des Dorfhelferinnenwerkes nach Antrag der Station. Spendenkonto des Dorfhelferinnenwerkes Sölden e.V. bei Sparkasse Freiburg nördlicher Breisgau Konto 2102 542 BLZ 680 501 01 oder Liga Bank eG Regensburg Konto 7100680 BLZ 750 903 00 Stichwort: „Spende Sonderkonto Familien in Not“ Bis 200 € gilt Ihr Überweisungsbeleg als Spendenbescheinigung, darüber hinaus stellen wir Ihnen selbstverständlich eine Spendenbescheinigung aus. |
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